Recht ist keine normale Wissenschaft wie jede andere.Wie in der Musik gibt es äussere Formen und Strukturen.Das blosse Befolgen von Formalia kann aber nicht überzeugen.Wesentlich ist nicht das formale Recht mit seiner Ordnungsfunktion ,sondern der materielle Inhalt des Rechts gegen das Unrecht.Nach der obrigkeitsstaatlichen Lehre des positiven Rechts ist Recht das geschriebene Recht und dieses ist allein Recht weil es rechtmässig ergangen ist un die Ordnung Ordnung die als Ordnung kodifiziert wurde ob richtig oder nicht.Eine Willkürordnung oder eine chaotisch zufällige Ordnung macht keinen Sinn und ist dem Recht Hohn.Selbst die Ordnung muss sinnvoll und inhaltlich sachlich begründet und frei von Willkür sein.Wird Recht zu Kriminalität missbraucht ist es kein Recht.Das formale positive Recht hat immer dem inhaltlichen zu dienen.Die Formen können nur Körper für relevante ethisch moralisch einwandfreie Gesichtspunkte und Rechtsgedanken sein.Ist dieser Inhalt nicht derart so ist es kodifiziertes Unrecht.Der Intelligente Verantwortung tragende von dem das Recht ausgeht hat dies zu bedenken und kann sich nicht auf Dummheit und Unwissen berufen.Wohl aber der kleine Mann der darauf vertrauen darf und muss das ein Gesetzt gilt und er insoweit rechtstaatlich handelt.Er würde sonst die juristische Ordnung aus Eigenmacht zur Selbstjustiz verändern.Die Justiz selbst hat diese Kontrollfunktion und sollte auch strafrechtlich verantwortlich dafür garantieren für inhaltlich sinnvollen inhaltlich nicht krimminelle Gesetze.Ein Strafgesetz nach Muster des Amtsgewaltsmissbrauchs gegen Unschuldige oder solche die von Rechts wegen als Unschuldig zu betrachten sind ,scheint schwierig aber wünschenswert. Die Prüfung der Gesetze an der Verfassung im Grundrechtsbereich ist jedoch unabdingbar.Unter Maxime der blossen Demokratie ist das Recht gegenüber Geisel in der Räuberhöle Recht aus Mehrheit.Doch ist es inhaltlich Verbrechen.Die Demokratie alleine kann nicht genügen.Mag Jura non calculat gelten.Die staatliche Gewalt findet jedoch ihre absolute Grenze in den Grundrechten und eben nicht in der Demokratie oder Ermittlungsdruck.Wer so argumentiert benötigt jedoch vorstaatliche oder überstaatliche Rechts Werte an denen sich materielles Recht und Unrecht definieren lässt.Recht ist aber keine schöde Mathematik.Die Rechtsüberzeugungen sind zudem in historischer Entwicklung und im Wandel.Den Unschuldigen zu Strafen,jemand aus Lust oder ungerechtfertig zu quälen,zu vergewaltigen,zu bedrohen und zu nötigen, Unangemessenes und ungerechtes Handeln,Willkür und Chaos,das Unrecht den Nächsten zu ermorden,zu berauben zu verleumden und Wesentlich zu bestehlen,Tierquälerei,Menschheits weit Kulturwesentliches und grosse Werte zu stehlen oder zu vernichten,andere zu terrorisieren ,vorsätzlich grössten Schaden anzurichten, ist als erhebliches Unrecht grundsätzlich jedermann als reifer Mensch vorstaatlich aus natürlichem Empfinden erkennbar und insbesondere dem als Rechtsautorität Geschulten,wie andererseits der geringe Unrechtsgehalt des aus Notwehr Handelnden oder des aus Not Handelnden lediglich Mundraub an Wiederbeschaffbarem Begehenden,auch jedermannes Horizont vorstaatlich entspricht.Daher sind diese Auffassungen die wohl gar nicht weit von den 10 Geboten Moses entfernt sind Juristischer Schatz der Menschheit aus Mensch sein und juristisch nicht dispositiv.Recht ist immer inhaltliches Recht.Das Formale muss dem Juristischer Schatz der Menschheit aus Mensch entsprechen und nicht umgekehrt.
Copyright Oliver Frederic Dieck 2014