Gratulation bzgl SPD-FDP-Grüne Vektor System – Justizreform Deutschland

#news #nachrichten #bundesregierung #deutschland #olafscholz #spd #fdp #grüne

Ich gratuliere der Koalition der Zukunft aus SPD FDP und Grünen unter Regierungschef Olaf Scholz zum Beginn der Koalitionsverhandlungen.Vielleicht gelingt es den Parteien ja wirklich als Anwälte der Bereiche Soziales Okonomie und Ökologie diese Aspekte problemlösend unter einen Hut zu bringen wie ich allerdings schon Ende der 80 Jahre als Ober Juso in BWL an der LMU München Universität gefordert habe. Wir erleben in Deutschland den Übergang von einem auf zwei grossen Parteien basierendem System mit einem kleinen Koalitionspartner hin zu einem politischem VEKTOR System in dem mehrere Parteien die genaue Richtung und die Intensität des Regierungskraft differenzieren bzw bedingen.Wenn es funktioniert wird der Bürgerwille damit verantwortungsvoll aber sogar differenzierter representativ wiedergegeben.Das Vorgesprächpapier list sich soweit bekannt gut an.Ans Werk und frohe zügige Regierungsbildung.Es scheint mir jetzt der richtige Zeitpunkt zu srein ausserdem meine Justizreform Vorschläge zu posten und damit allgemein zur Diskusion zu stellen.Auf Redundanzen habe ich natürlich verzichtet….Euer Oliver

Deutsche Justizreform Anregung 2021 von Oliver Frederic Dieck ( A – O ):

A) Etwa 2/3 der geltenden Grundrechte des Bürgers sind inzwischen durch höchstrichterliche Rechtsfortbildung also des Bundesverfassungsgerichts ausgestaltend niemals contra legem entstanden.Diese Rechte oftmals in Demonstrationen verlangt stehen aber nicht im GG Text sondern im Kommentar dazu der das juristisch korrekt erklärt und die entsprechenden Urteile nennt.Nicht Juristen haben davon keine Ahnung.Das geschriebene Recht hinkt bei gleicher Geltung um mehrere Dekaden hinterher weil man für eine Änderung des Rechtstextes eine 66% Mehrheit in beiden Häusern Parlament und Bundesrat braucht.Ein Mindestmass steht im Studienkommentar Jarras Pieroth GG Kommentar Taschenbuch.Für Recherchen empfielt der Süddeutsche und der leicht konservative zumindest den grössten Kommentar Maunz Dürig Lerche Herzog…Ein Hinweis darauf im einleitenden Rechtstext als Empfehlung einen Kommentar mit Urteilen zu konsultieren wäre als Mindestmaas hilfreich. Zudem sind veles Juristischen Gepflogenheiten sind anders als der Bürger mässiger Bildung es erwartet.So hat der juristische Monat oft 28 Tage.Es ist aber stets von einem Monat die Rede. Die meisten juristischen Konflikte werden in Deutschland durchVerfristung und andere Formmängel entschieden und nichtmateriell in der Sache (!)Die Form hat aber dem materiellen Recht nur zu dienen.So verlangt soigar die EU charta / Eu Verfassung eiunen tatsächlich wirksamen Rechtsbehelf.

B) In Artikel 3 GG heisst es alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.Dies wendet sich gegen das Dreiständerecht.Es gibt aber kommunistische Denker die daraus ableiten es gäbe einen Rechtsanspruch auf tatsächliche Gleichheit in allen Daten und FähigkeitenDas ist nicht der Fall.Nur auf Wilkürfreiheit und sachlich korrekte Behandlung ohne unsachliche Diskriminierung wobei verbotene Dikriminierungsgründe noch erheblich aufgezählt sind.Das Wort Rasse zu streichen ist im Rechtstext zwar möglich wie man auch eine andere konkretere Formulierung im Strafrecht für Niedrige Bewegründe finden könnte.Streicht man diese Begrifflichkeiten aber gigt es ein verherendes Rechtschutzdefizit.Auch in der EU Verfassung und auf UN Ebene ist Diskriminierung nach der Rasse mit diesem Wort verboten.Also halte ich es für eine lächerliche Unreife oder den Streit um des Kaisers Bart.

C) In Deutschland gibt es eine ungehörige Rechtslücke bzgl de Art 3 GG.Zwar hat jeder Anspruch auf pflichtgemässe Ermessenausübung der Behörden und absolute Willkürfreiheit ( sonst ex tunc nichtig ohne Verfahren ).In Universität und Schulen istt dies aber erst einklagbar wenn dies sogenannte Aussenwirkung hat.Das heisst der betroffene von der Schule fliegt.Denn das gilt als satzungsgemässes Innenrecht gleich der Vereinssatzung eines Hundezüchtervereins oder des kanonoischen Rechts der katholischen Kirche nach innen.Dazu gibt es in Bayern noch die Möglichkeit automatisch von Schule oder Hochschule verwiesen zu werden durch Ablauf der Regelstudienzeit durch bewusstes ausbremsen zB politischer Gegner etwa der SPD….Das widerspricht natürlich zutiefst dem Sinn des Art 3 GG sowie Art 5 Kunst und Wissenschaftsfreiheit ja sogar Art 12 GG Berufsfreiheit. Das muss korrigiert werden.

D) In Deutschland besteht eine erhebliche Rechtslücke des Strafrechts.Zwar ist nach § 26 STGB der Aufhetzter oder Anstifter potentiell so strafbar wie der ausführende Täter im Extremfall nach der Tat Herrschaftslehre animus auctoris , wenn dem Angestifteten Werkzeugeigenschaft ohne eigene zurechnungsfähigen Tatvorsatz in Schuldfähigkeit zugebilligt werden muss. .In dem äusserst häufigen Fall der vorsätzlichen Provokation zu Fehlverhalten als Finte ( Polizeiliches oder in rechten Kreisen übliches Heizen ) oder als Schein Rechtfertigung für vermeintliche Notwehr ist mirjedoch kein einschlägiger Paragraph bekannt.Tatsächlich ist dieses Verhalten auch schwer zu fassen und sinnvoll abzugrenzen.Problematisch sind auch kulturell unterschiedliche Auffassungen was unehrenhaft ist und Provokation sein könnte.Als Leitlinie schlage ich zumindest vor das dann die Anwendung der Notwehrregel als Rechtfertigungsgrund generell durch neue Kodifizierung entfällt,wenn zuvor in unmittelbarem räumlichen und zeitlichen Tatzusammenhang beleglich nachweisbare,nachvollziehbare erhebliche Beleidigungshandlungen oder offensichtlich aggressive Handlungen desjenigen vorliegen,der sich anschliessend auf Notwehr bzgl eigener Tathandlung berufen will und dies in Zukunft im Gutachten zu prüfen ist.Auch schlage ich vor über die Annahmen der Handlung im Affekt als Strafmilderungsgrund hinaus einen weiteren vollständige Schuld auschliessenden Entschuldigungsgrund einzuführen,wenn offensichtlich und eindeutig eine rechtswidrige vorsätzliche Provokation durch Tat ,oder geeignete oder intrigante, gezielte Information vorlag ,um ein juristisch relevantes Fehlverhalten oder eine bestimmte Tathandlung zu bewirken und in diesem Fall dem Provokateur die Tatschuld gemäss Art 26 analog STGB formuliert in einem Art 26a STGB zuzumessen.Der vorsätzliche Provokateur wäre dann dem Anstifter gleichgesetzt und im Extremfall der eigentliche Täter.

E) Die Förderung von Hochbegabten in Kunst und Wissenschaft ist so gut dass man sich die feudale Welt der Könige und Fürsten zurückwünschen möchte.Gefördert wird faktisch wohl nicht nur zu Bayern überragender Fleiss und Standard Begabung letztlich Disziplin und Gehorsam was ja bis zur oberen Mitte gut funktioniert.Wichtig sind allerdings Genies und die sind fast immer ganz anders.Unsereiner selten oder nicht hat dann das Problem des gesunden Schlafes und der Langeweile bis zum Schulversagen und betrachtet selbst forschend die Schule höchstens als dämliche Pflicht als Ort wo man letztlich seine Zeit verschwendet.Dies ist auch so weil dieser Bereich erheblich Ländersache ist und die politische Couleur relevant ist.Im alt katholisch geprägten Bayern zB. gibt es zB kein Genie sondern Ora et labora wie schon Mozart,Richard Wagner,Albert Einstein,Richard Straussr und viele andere erfahren zu deren Unverständnis ohne Zweiter Weltkriegs Problematik.Ich rege an beim Bundeskanzleramt / Kulturminister ein Recht und einen Fördertopf zu verankern für REAL Begabungen unter Vorweisung von Spitzewnleistungen in konkreto mit Deutschland weiter und Europäischer Bedeutung im Einzelfall.Dies ist der Sache nach eine notwendige und sachgerechte Durchbrechung der Bund Länder Kompetenz im Sinne des Art 5 GG aber auch in allen Bundesländern Spezialschulen für Sonderbegabungen jenseits des Fleisses einzuführen sodass Hochbegabungene weder im Gymnasium noch an der Hochschule stören also nicht die wenig Begabten.Mir wurde zu Bayern ministeriell gesagt : JA die Bayerischen Hochschulen sind bis IQ 120 ausgelegt.Darüber wird sie das alles langweilen und sie bringen nur alles durcheinander ( Bei uns hersscht Ordnung wie das zu sein hat ..) Ab 120 hätte ich eingesehen.Dann kann ich nur im Vollrausch kommen ( amtlich )…

F) Die Bestrafung von Schwarzfahrern gibt bei Bedarf dem Staat eine Möglichkeit unliebsame Angehörige der ärmeren Schichten ohne wirkliche verbrecherische Handlung erheblich zu kriminalisieren und zu drangsalieren.Zb in Not geratene oder alle armen Studenten mit finanz schwachem Hintergrund.Gerade das ist assozial.Die geltende Rechtsauffassung nach der Schwarzfahrten Verbrechen und nicht Ordnungswirdrigkeiten was dem Bagatellschaden entspricht sind fusst auf einer Zeit in der es um teuere Schiffs Passagen ging.Also einen erheblichen Schaden in Lagen die objektiven Notlagen nicht zugänglich sind.Wie der deutsche Richterbund kürzlich ebenfalls anregte ist eine Reform diesbezüglich überfällig..Es handelt sich um eine Bagatelle gleich falsch Parken und nicht um ein Verbrechen,eine Ordnungswidrigkeit ! Sachliche Bagatellen müssen als Bagatellen behandelt werden und Verbrechen als Verbrechen.Sozialtickets für Arme Behinderte Studenten und Rentner in öffentlichen Einrichtungen halte ich für eine Pflicht aus Art 20 GG Sozialstaat.

G) Die Entlassung von Angestellten bei einmaligen Kleinstverfehlungen scheint mir unverhältnismässig und nur dann rechtmässig wenn der Schaden oder die Konsequente dauernde Durchführung in gleicher Art also Vorsatz doch einen nennenswerten Schaden generiert und es sich nicht um eine Nachlässigkeit gehandelt haben kann.Der übliche Umgang mit koruppten oder unfähigen Vorstandsimitgliedern bei Weiterbezug des Gehalts über die Vertragslaufzeit oder horrenden Ausgleichszahlungen steht zu dieser Praxis in keinem Verhältnis.

H) Unbefristete Arbeitsverträge müssen wieder die Regel werden.Leiharbeit darf nie geringer bezahlt werden als dauerhafte Festanstellung.Löhne die das Auskommen bei Vollzeit nicht ermöglichen sind zu verbieten im Sinne des Mindestlohns.Natürlich begrüsse ich weite Hinzuverdienstmöglichkeiten und Hilfen / Belohnungen von Selbstständigkeit bzw Start ups.Allerdings nicht nur zur Arbeitslosen Statistik Schönung

I) Kameras am Polizisten verhindern Übergriffe auf den Polizisten der die staatliche Ordnung hüten adäquat soll.Sie verhindern aber automatisch bei Einsatz laufend auch Übergriffe von politisch radikalen oder krimminellen Polizisten auf den Bürger.Neben besser ausgebildeten Polizisten scheint mir dies eine gute Antwort auf die bestehende Sicherheitsproblematik zu sein.

J) International halte ich einen selbstständigen Veto Sitz für Europa für nicht unangemessen und nicht für aberwitzig futuristisch.Die jetztige Un Ordnung der 5 Veto Mitglieder fusst auf den Gewinnern des 2. Weltkriegs und der Tatsache dass diese Nationen Atommächte sind wie inzwischen viele andere.Man pflegt sich nicht immer verantwortungsvoll nach eigener Interessenlage zu blockieren.Daher rege ich an in der Aussenpolitik auf eine Reform hin zu wirken und als ersten Schritt die Notwendigkeit von 2 Veti zu vertreten.Eine für uns wahrscheinlich teuerere WEU mit französischen Atomraketen als drittstärkster Macht entspricht wohl einem erwachsenen Staat in Freiheit nach eigenem Willen in Freiheit.Also kann ich das französischen Angebot nur begrüssen und halte es auch für sinnvoll Auch hochwertiges Luftwaffen Gerät gemeinsam zu entwickeln.Ersatzteile anzuschaffen scheint mir in Deutschland allerdings noch wichtiger zu sein.

K) ZU Corvid Corona Biontec ein Satz: Ich verstehe durchaus die berechtigten Interessen von Biontec mein ohnehin dies wäre Nobelpreis fähig gewesen.Ich meine aber auch dass wir diese Krankheit bestmöglich planetweit besiegen müssen.Also rege ich an per Gesetz zwei Preisstufen zu errichten und die Billigvariante auch in einem Dritte Welt Land zu dortigen Löhnen zu produzieren und von dort aus kontrolliert von Biontec selbst zum Sozialpreis abzugeben an Entwicklungsländer.

L) Vorsätzliche Falsch Berichterstattung und Medien Kauf wider besseren Wissens automatische Streuung von gezielten widerholten Verleumdungen wie wir es Zb von Donald Trump und sonstigen der Rechzten Szene kennen aber wohl auch von autoritären ost Systemen kann nicht rechtens sein.Mir ist klar dass die Hürden im Sinne der Pressefreiheit hoch sein müssen.Aber es muss ein Manipulation wider besseren Wissens Straftatbestand bzgl bewusster Falsch Berichterstattung oder Nachrichten Unterdrückung. Die grundsätzliche Einholung der Meinung der Presse verbände scheint mir hierbei hilfreich.

M) Plebiszitäre Elemente streng im Rahmen des verfassungsmässig GG erlaubten halte ich für ein Mittel den Populismus zu entkräften und Politikverdrossenheit aktiv zu begegnen. Es muss nur klar sein dass die Grenze der Anträge die Verfassung sein muss.Insofern halte ich eine automatische Prüfung durch das Bundesverfassungsgericht und möglicherweise auch Parlament für sinnvoll

N) Unser Bundespräsident in Deutschland hat wenig zu sagen.Wenn wird er allerdings gehört.Er darf sich eigentlich kaum in die Tagepolitik einmischen aber dann kann er auch kaum etwas Bedeutendes sagen.Hält der Bundespräsident ein Gesetz nicht für rechtmässig darf er die Unterschrift verweigern und das Gesetz dem Bundesverfassungsgericht einmal zur Prüfung vorlegen ehe er unterschreiben muss.Ich meine man kann es wagen ähnliches auch bei Regierungskriesen vorzusehen wie das in Österreich soweit ich weiss der Fall ist.So kann ich mir vorstellen dass der Bundespräsident bei groben Zweifeln an der Verfassungsmässigkeit einer Regierung dies dem Verfassungsgericht übergeben kann und er mit deren Gutachten Neuwahlen ansetzen kann.Dies ist sicherlich ein noch unaudsgereifter Vorschlag.

O) Landesverfassungen am Beispiel Bayern l : Die Bayerischen Verfassungsrechte unter Leitung von SPD Ministerpräsident Högner entstanden sind meines Wissens nicht wie das GG Anspruchsbegründend sondern binden nur die Regierung.Man kann also im Einzelfall nicht klagen.Art 140 BV Art 126 Art 128 BV sehen Paradiesische Förderung der Bayern durchaus kopierwürdig nach den erkennbaren Begabungen und ernsthaften wissenschaftlichen oder künstkerischen Betätigungen vor.Leider bidet dies nur die Politik ist aber nicht Anspruchsbegründend wie das GG sodass es in diesem Bereich merkwürdiger Weise keinen Verfassungsanspruch gibt weil primär Ländersache.Ich rege die Länder Kultur Kompetenzen dann aber anspruchsbegründend dem GG gleichszustellen und wenn das schon Ländersache ist in allen Bundesländer Verfassungen die lückenfüllend gelten so einen Standard herbeizuführen.

M frdl GR. ihr Oliver Frederic Dieck

www.o-f-d.de ( Musikkomposition O.F.D Demos)

www.o-f-d.com ( O.F.D Internet Programmierung Hauptseite )

aurora.o-f-d.com ( Aussenpolitik etc.)

www.complete-this.com ( Einige O.F.D Wissenschafts Beiträge )

www.generalartsblog.com ( O.F.D Malerei Design veraltet.) ……