I1a) Erweiterung des deutschen Art 3 GG in. der Enumeration durch „Gencode“
Erweiterung des deutschen Art 3 GG in der Enumeration von verbotenen Diskriminierungs Gründen duch den Begriff Gencode. Begründung : Heutige Versicherungen und Arbeitgeber können Gencode Analysen trotz noch unbekannter Wechselwirkungen durchführen und zum Beurteilungs Kriterium machen.Damit ergibt sich die Möglichkeit der Sachfremdheit.Zweitens ergibt sich die Möglichkeit der Diskriminierung auf Grund der Genanlage obwohl selbst relevante Aspekte als Prädisposition oft sehr von der Lebensweise abhängen weshalb allein durch den Gencode jenseits des persönlichen Datenschutzes auch oftmals keine richtige Aussage als Entscheidungsgrundlage entsteht.
I1b) GG Erweiterung der Artikel gemäss Kommentar Institute
GG Erweiterung der Artikel durch die erarbeiteten wie geschriebenes Recht geltenden Institute aus den Kommentaren durch Bundesverfassungsgerichts Rechtsfortbildung nach ständiger Rechtsprechung sodass dem Bürger das gesamte geltende Recht zugänglich ist wenngleich nicht differenziert.Neben den bekannten Instituten wie RAU – Recht am Unternehmen,Recht am eigenen Bild, Informationelles Selbstbestimmungs Recht… liegt mir ein neues Institut am Herzen :
I1c) Das Recht am eigenen Gencode
Begründung: Nach vielfacher Ansicht müsste das gesamte Patentrecht am eigenen Gencode aus Art 1 GG ivm Art 14 GG bereits gesichert sein.Dies ist aber zumindest nicht gerichtsfest.Die Fortschritte des Gen Technologie und die Globalisierung und Leistungskonzentration der weltmärkte legt Samen bzw Gendiebstahl bei High potentials nahe als wichtigste Fördermassnahme für die eigene Wirtschaft.Wie ich leidvoll erfuhr gesvchieht dies auf nachrichtendienstlicher Ebene bereits mit weit simpleren Methoden wie untergejubelten Ehefrauen mit gestohlenen vollen Kondomen.Durch die Gentechnologie ist Derartiges in Zukunft immer nachweisbar,was ich begrüsse.Durch meinen Vorschlag wird dies juristisch komplizierter weil das wirtschaftliche Nutzungsrecht damit jedem Individuum selbst und niemand sonst automatisch zusteht sodass auch anderweitiges Patent anwendbar ist.Im übrigen empfehle ich einer der Schärfe nach Verschleppung und Menscheraub entsprechenden strafrechlichen Ahndung durch eindeutiges Verbot im STGB und VSTGB der Bundesrepublik Deutschland.
I1d) Klarstellung des Art 3 GG
Desweiteren empfehle ich eine Klarstellung des Art 3 GG wie es ein Jurist lernt.Die Gleicheit vor dem Gesetz ist historisch durch das Dreiklassenrecht begründet das überwunden wurde.Nicht begründet dies Einen Anspruch auf tatsächliche Gleichheit zB der Begabungen und Eigenschaften.Also empfehle ich eine Ergänzung des Artikels durch die Standard Formel „es darf also nichts wesentlich Gleiches darf ungleich und nichts wesentlich ungleiches darf gleich behandelt werden und das Dreiklassenrecht ist überwunden.“
I1e) Radikalenerlass Reform und Wiederherstellung des Grundrechtsstaates
1986 wurde über die Terrorismus und Studentenrevolte Welle der gesamte vorbildliche Grundrechtsapparat nach Bedarf unvertretbar eingeschränkt.Dies geschah durch die damaige Grosse Koalition unter Willy Brandt angesichts der Bedrohung.Damit hat der Terror gesiegt.Bis heute gilt der Radikalenerelass zumindest im linken Spektrum mit Rechts Blindheit.Eine Terroristische Bedtrohung gibt es jedoch nicht mehr.Daher muss diese Ausnahme Veränderung auch wieder per doppelter 2/3 Mehrheit ausser Kraft gesetzt werden zumindest den heutigen Zeiten angepasst werden.Bei Bedarf kann es im Unrechtsstaat Deutschland sein,dass ein Mensch wie in Sibierien oder Lateinamerika unter Beobachtung und Isolierung steht,ohne juristische Information über Gründe Aktionen und Hintergründe in kompletter Aufhebung des Rechtsweges Art 19 und Rechtsstaat 20 GG wenn der Staat dies für sinnvoll hält ,also entgegen dem Sinn der Grundrechte die eine ansolute Grenze für den Staat darstellen nach Belieben.Dadurch entsteht faktisch ein vollständig rechtsfreier Raum,ein Unrechtsstaat.Die Rot Grüne Regierung hat vor Jahren die Plausibilitätsschranke mit umgekehrter Beweislast für Polizei und Nachrichtendiensthaftung eingeführt.Dies läuft aber leer, weil Kunden nach wie vor nicht mehr über irrtümliche oder schwerstkriminelle Aktionen im Nachhinein informiert werden müssen ,so dass sie irrtümliche oder krimminelle Willkür Massnahmen des Staates juristisch ahnden und per Art 34 GG ivm §839 BGB Schadenersatz und Schmerzensgeld eintreiben können.Mag sein dass bei engen Vorraussetzungen einiges möglich sein muss.Aber der Missbrauch muss bestraft werden und auch ein Irrtum entschädigt per Rechtsweggarantie.
I1f)GG Präambel Erweiterung Kulturstaat und Soziale Marktwirtschaft
Die Präambel des GG empfehle ich durch die Begriffe „Kultur Staat“ und „Soziale Markt Wirtschaft“ zu ergänzen.Ein anderer guter Ort wäre der Ewigkeitsgarartie gesicherte Art 20 GG.Aber dieser ist ja nicht wie Art 1 nicht änderbar.Begründung : Die Förderung der Hochkünstler aber auch Gebrauchskünstler lässt extrem zu wünschen übrig.Diese Funktion der Fürsten wurde durch die Denokratie kaum übernommen.Hierbei geht es keinerlei nicht um extreme Kosten.Orchester etc sind vorhanden.Komponisten werden durch Instrument Wettbewerbe gefiltert und sind ein eines Politikum jenseits aller Qualität.Im Focus steht ja niemanden ungleich zu bevorzugen und die Sache mathematisch zu objektivieren was im Kunstbereich eben so nicht geht.Ausserdem ist der Bereich der Hochkunst und des Intelligenzgenies offenbar verfassungsrechtlich nicht hoch genug angesiedelt da hier offenbar jede politische Manipulation jenseits der Wahrheit erlaubt ist.Eine derartige Begrifflichkeit wie Kultur Staat kann als Anspruchsgrundlage für erste Künstler und auch Gebrauchs Künstler dienen.Die Soziale Marktwirtschaft ist in allen drei Wortbestandteilen bedroht.Sie ist aber nur funktionierend und verantwortbar mit allen drei Bestandteilen.Daher halte ich es für sicher diese einzig bewährte Form in die Verfassung hineinzuschreiben ,um sie gegebenenfalls irgendwann auf dem gleichen Weg durch etwas noch Besseres zu ersetzen sollte es dies jemals geben.
I1g)GG Direktdemokratische Elemente „Informing and asking people“
Ich empfehle Direkt Demokratische Elemente für das GG wie in den vergleichbaren Nachbarstaaten.In Betrachtung der bayerischen Spezialitäten und der jüngsten deutschen Geschichte,muss jedoch den direkt demokratischen Instrumenten wie Volksbefragung und Volksentscheid die Verfassung übergeordnet bleiben und eine Verfassungsgerichtliche Überprüfung durch das Bundesverfassungsgericht Deutschland als conditio sine qua non also unabdingbare Wirkungsvoraussezung in den neuen Artikel hineingeschrieben werden.Dann kann hierdurch keine Gefahr entstehen.
I1h) Verhältnismässigkeit :
Als Jurist ist für jeden Deutschen allerdings auch für jede Kontinental Europäer während der Angel Sachse und Kolonien nur den Begriff Plausible kennt im Gutachten bzgl Grundrechts Konformität jedes Gesetzes und insbesondere Verwaltungsaktes (bzw Massnahme) Die Verhältnismässigkeit zu prüfen.In Deutschland besteht bei jeder Massnahme der absolute Zwang zum mildesten Mittel.Das gewählte Mittel muss erforderlich und geeignet sein um den Rechts Zweck der Massnahme herbeizuführen.Dies hat nochmals auch im engeren Sinne verhälnismässig zu sein also nicht übertrieben.Obwohl dies jeder Deutsche Student so lernt und jeder Verfassungsrichter dies an den jeweils einschlägigen Artikeln so abprüft ist es in Deutschland praktischer Weise üblich das neuere Gesetzes Werk EU Charta bzgl des Verhältnismässigkeitsgrundsatzes zu zitieren,da der Verhältnismässigkeits Grundsatz nicht explizit im Gesetz steht sondern vom Bundesverfassungsgericht in Rechtsforbildung und ständiger Rechstsprechung erarbeitet wurde.Das gesamte Völkerrecht bzw Vertragsrecht ist in Deutschland problemlos unmittelbar geltendes Recht durch den Transmissionsriemen Art 25 GG.Bayern akzeptiert nichts von der Eu bzw dem gesamten Europarat,Schon kaum das GG ! Daher empfehle ich den Verhältnismässigkeits Grundsatz explizit in Art 19 GG hineinzuschreiben.
I1i) Anti Provokations Gesetz § 26 Stgb analog :
Zumindest in Deutschland besteht eine erhebliche Rechtslücke des Strafrechts.In Jurisprudenz und Polizei Kreisen ist Heizen um Straftaten zu bewirken statt höchtens zu beschleunigen häufig in Hoffnung auf einen dadurch radikalisierten strsafbaren Fehler.Für Privatleute gehört dies mit gezielter Provokation genauso wie Auflaufen lassen zumindest zum Bayerischen Lokakolorit.Zwar ist nach § 26 der Aufhetzter oder Anstifter potentiell so strafbar wie der ausführende Täter im Extremfall nach der Tat Herrschaftslehre, wenn dem Angestifteten Werkzeugeigenschaft ohne eigene zurechnungsfähigen Tatvorsatz in Schuldfähigkeit zugebilligt werden muss der alleinige Täter bei arbeitsteiliger Tätigkeit nach § 25 STGB beide strafbar.In dem äusserst häufigen Fall der vorsätzlichen Provokation zu Fehlverhalten als Finte oder als Schein Rechtfertigung für vermeintliche Notwehr ist mir jedoch kein einschlägiger Paragraph bekannt.Tatsächlich ist dieses Verhalten auch schwer zu fassen und sinnvoll abzugrenzen.Problematisch sind auch kulturell unterschiedliche Auffassungen was unehrenhaft ist und Provokation sein könnte.Als Leitlinie schlage ich zumindest vor das dann die Anwendung der Notwehrregel als Rechtfertigungsgrund generell durch neue Kodifizierung entfällt,wenn zuvor in unmittelbarem räumlichen und zeitlichen Tatzusammenhang beleglich nachweisbare,nachvollziehbare erhebliche Beleidigungshandlungen oder offensichtlich aggressive Handlungen desjenigen vorliegen,der sich anschliessend auf Notwehr bzgl eigener Tathandlung berufen will und dies in Zukunft im Gutachten zu prüfen ist.Auch schlage ich vor über die Annahmen der Handlung im Affekt als Strafmilderungsgrund hinaus einen weiteren vollständige Schuld au schliessenden Entschuldigungsgrund einzuführen,wenn offensichtlich und eindeutig eine rechtwidrige vorsätzliche Provokation durch Tat ,oder geeignete oder intrigante, gezielte Information vorlag ,um ein juristisch relevantes Fehlverhalten oder eine bestimmte Tathandlung zu bewirken und in diesem Fall dem Provokateur die Tatschuld gemäss Art 26 analog zuzumessen.
I1j) Begrenzte Homosexuellen Adoption :
Inzwischen ist den Homosexuellen Paaren in Deutschland eine Heirat erlaubt und sogar eine Steuerliche Gleichstellung angedacht.Es gibt jedoch Grenzen zu beachten die mir wichtig sind.Ich möchte dass bi meiner Libe Kinder entstehen.Dies ist biologisch auch so angelegt.Dies wurde aktiv hintertrieben wohl auch aus Gründen der Gleicheit.Sachlich möchte ich darauf hinweisen dass sexuelle bartigkeiten durch Prägung entstehen und zwar in frühen sensiblen Phasen des Menschaseins.Ein Heranwachsender hat eine ungleich geringere Chance eine normale Geschlichtlichkeit zu entwickeln bei nicht adäquatem normalem Vorbild bei seinen wichtigsten Bezugspersone.Das sind gewöhlich die Eltern.Daher halte ch wobei ich auf Grund meines torpedierten Hetero Lebens sicher nicht neutral sein kann lediglich eine Adoption ab etwa dem 16 Lebensjahr durch Homosexuelle für gut verantwortbar.Dies empfehle ich per Gesetzt so zu erlauben,mit und nicht ohne diese Voraussetztung.Abzustellen ist auf das Kindeswohl.
I1k) Wissentliche Desinformation Verbots Gesetz
Auf Grund erlebter Diffamierugen und Hetzkampagnen und Medien Nachrichten Unterdrückungen und Manipulationen enmpfele ich einen neuen Straftatbestand für das Presse Recht: Wer wider besseren Wissens in einem der Neutralität verpflichteten öffenlichen Informationsmedium die nachweisliche Wahrheit fälscht ,wesentlich verstümmelt oder unterdrückt wird mit 5 Jahren Haft bestraft
I1l) Zur Bayerischen Verfassung BV Reform im Lichte des GG
Die Bayerische Verfassung Freistaat stellt offenbar die Befolgung des GG nach persönlichem Ermessen frei.Ich empfehle den Bayern entweder die Tür zu weisen oder auf den Art 28 GG hinzuweisen.Das Bundesrecht bricht IMMER Landesrecht, es sei denn es besteht gar keine Zuständigkeit.Die Bayerische Verfassung ist ausgestalteter als die meisten anderen der Bundesländer.Sie gilt jedoch nur lückenfüllen ausgestaltend .Sie verdankt ihre Qualität auch den Allierten und wurde durch den SPD Mann Högner ausgearbeitet.Als Zugeständnis bei dem Allierten Konzept der Bayerischen Einrahmung durch de Bundesrepublik und das liberalere GG ist in der Bayerischen Verfassung so man mir gesagt erstens kein einziges Gesetz direkte Anspruchsgrundlage wie bei GG sondern so wie in der Weimarer Verfassung nur indirekt den Staat verpflichtend.Dies ist ein Kardinal Konstruktionsfehler.Zwar it zB die Garatie des Urheberrechts mit dem GG mit Verfassungsrag wortgleich.Zwar ist die Förderung der ernsten Künstler und Wissenschaftler vorbildlich kodifiziert mit nötigen falls einzel zu schaffenden Geld Töpfen Art 140 BV .Dies gilt aber nicht direkt.Die Umsetzung ist nicht vorgeschrieben oder detailliert geregelt.Faktisch wird dies im Katholischen Fleiss Land verfassungswidrig durch ,manipuliette Stifungen und auf Studien Wettbewerbe die bisher noch kein brauchbares Produkt ergaben,so in den Künsten geknüpft.zB Kein einziger grosser Komponist ging im Gegensatz zu den Instrumentalisten aus den Akademien und Universitäten hervor auch nicht im Pop und Jazz Bereich,weil die Universitäten davon bislang kaum Ahnung haben und Genie in Bayern verpönt hier das Wesentliche ist.Dadurch läuft der ganze schöpferische Bereich leer.Dies ist dringend zu ändern.Es ist an der individuellen Leistung anzuknüpfen.Aus diesem Grunde rege ich auch einen entsprechenden Fördertopf im Kanzleramt bei Staatsminister für Kultur an.Die Bayerische Verfassung BV hat folgende weitere Kardinal Crux : Demut vor Gott und Talent schulische Erziehung und interlektuelle Leistung sind grundsätzlich zu Bayern gleichgeordnet.Daher kann ich ein Genie sein wie ich will.Das ist in Byern genauso wichtig ,wie das Hände Falten und die Erlernung von Demut vor Gott bzw der CSU.Das ist natürlich vom Art 4 GG Glaubensfreiheit der ausdrücklich auch Atheismus als persönliches Freiheitsrecht garantiert,noch von Art 5 GG Kunst Wissenschaftsfreiheit gedeckt.Dies verstösst eindeutig gegen Art 28 ivm Art 4 GG.Im Gegenteil habe ich den starken Eindruck dass man in Bayern sogar als Jüngster aussterben darf um Katholischer Pfaffe zu werden obwohl die Jüngsten bis jetzt die Genies und keinesfalls Plagiate waren selbst wenn sie Lutheraner sind ( zB. Mozart Freimaurer ,Bach Protestant ,Wagner Freimauerer Protestant,Beethoven Protestant Franz Revolution,ich Protestant…) was auch noch dem Genozid Verbot §4,§5,§6 VSTGB Deutschland widerspricht und an sich lebenslänglich bedeutet.Ich bitte das dringend den Bayern per Gesetz zu erklären.Auch der 30 Jährige Krieg ist von Amts wegen vorbei.
I1m) Reform des Harz 4 / Agenda 2010 Werkes
Das HARZ 4 /AGENDA 2010 Werk der SPD muss reformiert werden,wenngleich es richtige Akzente setzte ,die Deutschland sehr viel stärker und belastbarer machten.Die öffentlichen Verkehrsmittel der Städte zummindest müssen kostenfrei für diese Personenkreis sein.Ansonsten könne diese Leute mangels Bewegung nichts an ihtrer Situation ändern oder sie werden straffällig durch Schwarzfahren aus Atrmut.Sind sogar zu krimminalisieren.Das ist nicht der Sinn der Sache.Enbenso macht es keinen Sinn auch diesen Leuten 10 Euro pro Arzbesch abzuknöpfen was kürzlich allerdings bereinigt wurde.Für alle.Es macht zudem keinen Sinn dynamische Menschen dazu aufzufordern sich selbstständig zu machen um sie aus der Arbeitslosenstatisik zu bekommen aber sie nur 1 Jahr mit ledglich 150-170 Euro zusätzlich zu fördern wobei jeder Gewinn der Aufstockung durch das Arbeitsamt abgezogen wird.Dies sichert ein Treten auf der Stelle.Ohne 2008 kommt sogut wie kein Unternehmen innerhalb von 3 Jahren aus den roten Zahlen.Dies erwartet aber das nach 1 Jahr. Besondere Töpfe und Einzelfalleentscheidungen sind nach dem neuen Recht nicht vorgesehen. Damit ist das nicht zweckdienlich und verheerend unzweckmässig.Auch langfristige Investiotionkredite nebst Business Angel wäre dagegen hilfreich.Kunden nur dann zu fördern wenn sie sich als Behinderte deklarieren lassen ( Bayern ) halte ich für eine nötigende Straftat insbesondere wenn die Krankheit das Lebensalter am Arbeitsmarkt oder sogar Überqualifikation ist.
I1n) Reform des Bundespräsidenten Amts :
Die Wahl unseres Bundespräsidenten,der ohne Macht ist bis auf das Rederecht und die Verweigerung der Gesetzes Unterschrift bis zur Verfassungsgerichts Überprüfung sowie Begnadigungsrecht für Lebenslängliche ist anders als in anderen Ländern.Man wollte einen Volkstribun als Gegenspieler zum Regierungschef vermeiden.Dann wäre wohl ein dynasitischer König oder Kaiser als Identifikationsfigur besser.Denn so ist dieser Mann fast sinnlos und nur Kastrat.Mein Vorschlag ist die Befugnisse etwas zu erweitern hinsichtlich des Kontrollrechts und diesen Mann diekt durch das Volk und nicht durch ausgesuchte Prominente zu wählen.Der derzeitige Herr Gauk /. Gaukbehörde wäre wohl auch vom Volk demokratisch gewählt worden.
Angesichts meiner persönlichen Erlebnisse ist eine persöhnliche Haftung bzgl des Strafrechts und des unbegrenzten Schadenersatzes bei politisch intendierten offensichlichen rechtsbeugenden Fehlurtelen Kraft Seilschaften oder Nachrichtendiensat Anweisungen zwingend und sofort erforderlich.Krimminelle Richter kann man zu Deutschland so gut wie garnicht direkt belagnen.Ich fordere die volständige Haftung der den Rechtsstatt egalisierenden Freissler Dreckschweine und entsprechende Instrumente.Dies fordert unser Rechtsstaatsgebot ausdrücklich. Diese Instrumente gibt es nur deshalb nicht weil dieser Grad der Seilschaften Krimminalität in der Jurisprudenz nicht vorstellbar war trotz der Erfahrung Freissler Filbinger und co.Wenn es derartige Verfehlungen nicht gibt, kann man zur Sicherheit doch dies unproblematisch durch drakonische Strafen absichern inklusive Entzug der Richter Zulassung. ( german)
I1n) Novelle des Email Versendungs Rechts B2B:
Die EMAIL Novelle die zahlreiche Abmahnanwälte ohne eigen Interesse reich machte verringerte die Spam Email Flut NICHT ! Während Grossversenden mit Viagra und Betrugs Mails weiterhin sei es von Zuvalu aus arbeiten können nun nur noch Grossunternehmen Email Werbung per gekaufter Adressen tätigen.Ohne Werbung gibt es nur bei sehr bekannten Unternehmen Umsatz.Ohne Umsatz kein Unternehmen ! Kleine Neugründer jedoch laufen Gefahr bei einem Email Anschreiben ihr Unternehmen ernsthaft zu gefährden.Ich fordere als Novelle eine klare Regelung die dem Papier Anschreiben entspricht sodass es sich nicht um Unlauteren Wettbewerb handeln kann :
B2B – also von Unternehmen an Unternehmen ist alles erlaubt zumindest ein erstmaliges Anschreiben.Ein Anschreiben Unternehmer an Privatleute dagegen setzt nach wie vor Double Opt in voraus.( Vorherige Zustimmung )
I1o) Verfassungsgemässe Rahmenregelung des Bafög und Studiengebühren Rechts
Die BAFÖG / Studiengebühren Regelung die unter FDP Einfluss beschlossen wurde hält Hochbegabte von Deutschen Universitäten so intensiv wie noch nie fern und treibt arme Hochbegabungen ins nahe Ausland : Salzburg ,Wien Österreich,Schweiz,Frankreich…Dies ist zwar partiell eine Ausweichmöglichlickeit ,schafft aber Ärger.Da die Studiengebühren eher kontraproduktiv für die Universitäts Qualitäten aber vor allem extrem unsozial waren und die Deutschen Universitäten politisch per Aussperrung klar ins reich Konservative verschieben weil sich bei uns andere Intelligente kein Studium mehr leisten können , entspricht dies nicht dem Art 5 GG,Ebenso nicht dem Sozialstaatsgebot aus Art 20 GG und gefährdet sogar das Demokratiegebot bzgl politisch potentiell in allen erlaubten Parteien zu akkumulierender Kompetenz durch Bildung und eigene Fachleute.Mehrere Bundesländer haben die Studiengebühren Regelung wieder abgeschafft.Es muss die Rahmengesetzgebung auf Bundesebene dazu zwingen enn die bestehende Regelung ist nicht verfassungsgemäss.
I1p) Neuregelung des Bagatell Straftaten Beeichs als Ordnungswidrigkeiten :
Schwarzfahrten mit den öffentlichen Verkehrsmitteln sind wie Falsch Parken höchtens Ordnungwidrigkeit.Der Gesetzgeber meinte bei der Formulierung der entsprechenden Paragrafen des Strafrechts nicht dass der Staat eine Möglichkeit benötigt Missliebige auszuhungern und so zu krimminalisieren ,wie das in Bayern üblich ist.Sondern er meinte Schwarzfahrten bei Schiffspassagen und Flugzeugtickets wo gewöhnlich ein Schaden jenseits der lächerlichen Bagatellgrenze verwirklicht wird so dass die Wertung als Verbrechen mit den entsprechenden Folgen sachgemäss ist.Da Strafrecht muss diesbezüglich geändert werden.Die derzeitige Regelung ist nach GG und EU Charta nicht verhältnismässig und damit eigentlich rechtswidrig.
Mit freundlichen Grüssen Ihr Oliver Frederic Dieck 2014