Seit 1987 ist vieles weltweit harmonisiert.In Deutschland ist fast Alles automatisch urheberrechtlich geschützt ohne weiteren Rechtsakt sobald es sich anders als blose Gedankengebilde in der Aussenwelt manifestiert.Egal wie.Auf Papier als Ton Aufzeichnung.Das steht in §1 Urhg.Bei Zuwiderhandlungen über geduldete Privat Kopien hinaus könnt ihr einfach § 106 STGB bemühen.5 Jahre Haft und Abtretung aller widerechtlich gemachten Gewinne.Es gibt jedoch wichtige Ausnahmen.Produkt Design und Gebrauchs Design dazu zählen auch Website Designs etc wird bislang prinzipiell die Werkhöhe aberkannt während der sonstige Kunst und Wissenschafts Bereich die Werkhöhe grundsätzlich zugesprochen bekommt.Man sieht darin ein eher technisches Phänomen was zb bei hochwertigsten Möbeln und Automobil Designs wohl kaum nachvollziehbar ist.Einen automatischen Schutz gibt es erst seit kurzem nach EU Richtlinie bei 100 % Kopien.Im Maschinenbau Technik Bereich verhalten sich die Dinge grundsätzlich anders.Man geht davon aus dass zeitlich und örtlich begrenzte Patent Gebühren im Produktions Prozess kaum ins Gewicht fallen und bei erheblicher technischer Neuerung ein Patent erteilt wird.Das soll die Entwicklung beschleunigen.Den Rest darf jeder nutzen.Dies betrifft nicht das Urheberecht als solches.Das ist immer der wahre Schöpfer.Für Angestellte im Auftrag jedoch leider oftmals ihr Chef bzw das Unternehmen.Patent ist das Recht eine Entwicklung am Markt allein wirtschaftlich zu nutzen.Menschen aus dem Metallbereich vermuten meist die VGWORT der Literaten oder die GEMA analog ausländische Pendats wie die amerikanische BMI / Ascap der Musiker wären auch eine solche Patenanmeldung und alles andere wäre Gema Frei.Dies sind jedoch nur die Gebühren Einzugs Zentralen für Radiosendungen im brasilianischen Urwald.Das rechnet sich wenn solche Sendungen zu erwarten sind ( Kleine Rechte ).Das Opernhaus um die Ecke kann man noch selbst überwachen ( Grosse Rechte ).Der Irrtum beruht weiter auf dem Begriff gemeinfrei.Darunter versteht man das in Deutschland aber auch woanders das Urheberrecht bis 70 Jahre nach dem Tode des Autors gilt.Deshalb kann man Beethoven ohne Gebühren zu zahlen aufführen.Stevie Wonder nicht ( Cover Music ).Nur extra für Studio Zwecke erzeugte Samples am Markt sind in diesem Sinne auch nicht geschütz.Selbst das Patent knüpft nur an der wahren Sachlage an nicht an einer Terminwahrung.Gema und VGWORT zB sind indizien für eine Urheberschaft aber nicht mehr wert als der Nachbar als Zeuge.Die Gema empfielt Notare zu bemühen.Betrug ist bei denen dann allerdings teuerer.Empfielt sich also nur für den Redlichen.Es sind ausdrücklich alle Beweise erlaubt.Im Streitfall kommt es zum Gutachten.Als Cover Band habt ihr zB Gebühren bei öffentlicher Auffühtrung von Hits abzuführen.Der Vetrieb von meist billigeren Produkt Fälschungen ist in Deutschland strafbar……Sich ans Recht zu halten ist auch hier meist billiger.Mainz bleibt Mainz.
Mit freundlichen Grüssen Ihr Oliver Frederic Dieck