In Deutschland bestand zumindest bis vor kurzem noch der Zwang zur Doppelten Buchführung die zu geringerer Fehlerrate führt für ordentliche Gross Unternehmen mit der Abschreibung AFA von Investitionsgütern wie Zb auf mehrere Jahre steuerlich .Im angelsächsischen Raum ist meines Wissens einfache Buchführung Retrograde nach wie vor vorgeschrieben.Für AGs und andere Gesellschaften besteht Bilanzierungszwang.Die Anforderungen hängen von der Unternehmensgrösse und Rechtsform ab.Vielfach müssen Unterlagen Belege erheblich lange aufbewahrt werden. Für Euch genügt als Kleingründer wahrscheinlich eine herkömmliche monatlich aufgelistete Gewinn und Verlust Übersicht bzw Rechnung. Danach ist die Gesamt Summe der Einnahnmen – der Gesamt Summe der Ausgaben Euer Gewinn.Investiotionen und bestimmte Kosten sind bei der Steuer abzugsfähig jedoch nur von einem zu zahlenden Betrag.Inzwischen ist in Deutschland Elster online Steuererklärung üblich und gefordert.
Mit freundlichen Grüssen Ihr Oliver Frederic Dieck